Kinder begegnen mir mit der ihnen eigenen Persönlichkeit auf der Suche nach ihrer Identität. Sie sind offen für alles, was auf sie zukommt. Sie sind neugierig, experimentierfreudig und lernbegierig.
Mir ist es daher wichtig, diese Neugierde und ihre Wissbegierde zu erhalten und auf unterschiedlichste Art und Weise zu fördern. Deshalb sehe ich meine Tagespflege nicht als Aufbewahrungsort, sondern als Ort, an dem sich die Kinder spielerisch Wissen aneignen. Ich lege bei meiner Arbeit Wert darauf, dass die Kinder alles, was sie schon selbst tun können und wollen, auch tun können.
Ich schaffe für die Kinder Freiräume und Grenzen, die ihnen den Halt und die nötige Sicherheit geben, ihren kurvenreichen Entwicklungsweg so gut wie möglich auf ihre eigene Weise und in ihrem eigenen Tempo zu gehen.
Jedes Kind wird entsprechend meines gesetzlichen Förderauftrages in seiner Entwicklung gefördert (KIBIZ NRW).
Der Förderauftrag der Kindertagespflege umfasst gemäß § 22 ABS.2 SGB VIII - wie der Auftrag der Kindertageseinrichtung – die Bereiche Erziehung, Bildung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierter Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Diesen Auftrag setze ich in meiner Arbeit und dem Alltag mit den Kindern um.
Im Mittelpunkt der Tagespflege steht das Kind. Es soll als Individuum mit seinen eigenen Bedürfnissen befähigt werden, sich in die Gemeinschaft einzubringen. Das Sozialverhalten wird durch gemeinsame Spiele, tägliche Erlebnisse, Erfahrungen und Aktivitäten gefördert.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Erziehung zur Selbständigkeit:
Eine abwechslungsreiche und gesunde Ernährung ist mir wichtig. Die Kinder nehmen das Frühstück und das Mittagessen gemeinsam ein. Zwischenmahlzeiten/Snacks werden nach Bedarf gereicht. Als Getränke stehen den Kindern jederzeit ungesüßter Tee, Wasser, Milch und Apfelschorle zur Verfügung.
Meine Urlaubzeiten werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für krankheitsbedingte Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson durch das Jugendamt rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Diese soll gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 5 KiBitz NRW gleichermaßen geeignet sein.
Kindertagespflege
"Die wilden Hummeln"
Anke Thomas
Kremenholler Str. 23
42857 Remscheid
0219141545
Nutzen Sie auch gerne
direkt mein Kontaktformular.
Montag - Donnerstag
07:00 Uhr - 16:00 Uhr